Am Anfang standen Arbeitergroschen. Und die Erkenntnis: „Wissen ist Macht“.
Druckereien sowie Buch- und Zeitungsverlage, in der Regel vor Ort gegründet, wurden unter dem Druck des Sozialistengesetzes im kaiserlichen Deutschland gebraucht, um sozialdemokratische Ziele und Gedanken verbreiten zu können.
Die Geschichte der parteieigenen Zeitungsverlage verlief stürmisch und wechselhaft – immer abhängig von den Zeitläufen: von Krieg und Frieden, von Demokratie und Diktatur, von Rezession und wirtschaftlicher Prosperität.
1914 gab es 90 Zeitungsverlage der SPD.
1929, zu Beginn der Weltwirtschaftskrise, waren es bereits rund 200.
Und 1932 immerhin noch 130.
Dennoch hielt sich der Marktanteil der SPD-eigenen Zeitungen mit 3% (1920) und 5% (1932) (gemessen an der Auflage aller Tageszeitungen) in Grenzen.
1933 wurden die Unternehmen von den Nationalsozialisten beschlagnahmt, zerschlagen und enteignet.
Nach 1945 stützte sich der unternehmerische Neubeginn der SPD vor allem auf zwei Entwicklungen:
Eine besondere Entwicklung gab es in der sowjetischen Zone: Hier wurden die zunächst der SPD überlassenen Zeitungslizenzen schon 1946 nach der Zwangsvereinigung von KPD und SPD zur SED enteignet. Eine Entschädigung für auf dem Gebiet der späteren DDR liegendes, durch Nationalsozialisten und Sowjets enteignetes Eigentum, fand erst nach dem Ende der DDR im Jahre 1991 statt: Die heutige 40%-Beteiligung der ddvg an der Sächsischen Zeitung ist deren Ergebnis.
Im „freien Medienmarkt“ der Bundesrepublik, der nach 1949 nicht mehr lizenzgebunden war, gab es einen erheblichen Strukturwandel und massiven Konzentrationsprozess. Der SPD-Unternehmensbereich litt darunter, dass die meisten Zeitungen durch die Partei „eng“ geführt wurden. Sie wurden als „Parteizeitung“ wahrgenommen und verloren ihre Marktfähigkeit.
Kostspielige Sanierungen mussten finanziert, Betriebe aber auch geschlossen werden – so z.B. 1972 der Berliner Telegraf.
Als Ergebnis der gesamten Entwicklungen liefen rund 250 Mio. DM Verbindlichkeiten auf, die in den späteren Jahrzehnten abgetragen werden mussten. Die Höhe des Betrags entstand nicht zuletzt auch dadurch, dass die Partei die Not leidenden Unternehmen durch Einlösung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen stilllegte, statt sie in die Insolvenz gehen zu lassen. So trägt die ddvg bis heute erhebliche Verpflichtungen zur Zahlung von Renten an die früheren Mitarbeiter/innen untergegangener Unternehmen.
Spätestens seit 1971 erzwang die Lage einschneidende Konsequenzen:
Die ddvg überlässt das „Zeitungsmachen“ den Journalisten und entwickelt sich zu einer Beteiligungsgesellschaft, die sich in der Regel auf Minderheits-beteiligungen beschränkt und heute vor allem den Auftrag hat:
Heute ist die ddvg an einer Reihe von Tageszeitungsverlagen beteiligt und darüber hinaus in den Sparten Druckhäuser, Handel und Tourismus aktiv (Beteiligungen).
Sie ist nachhaltig wirtschaftlich erfolgreich.
Und sie sieht sich an der Spitze der Entwicklung wenn es um die Bewältigung der Herausforderungen des digitalen Zeitalters für die Tageszeitung geht.
Die Tageszeitung in der digitalen Welt (PDF-Dokument, 95.2 KB)
Der wirtschaftliche Erfolg der ddvg ist offenkundig ein Grund für die wiederholte Polemik der konservativen Parteien gegen das Eigentum der SPD. Insbesondere seit 1999 der gesetzwidrige Umgang der CDU mit Parteispenden öffentlich geworden war, haben konservative Kreise immer wieder die Legitimität und die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Medienbeteiligungen der SPD bzw. von parteieigenen Unternehmen in Frage gestellt.
Die FDP brachte sogar einen Verbotsantrag im Bundestag ein, der folgenlos blieb. Auf Länderebene verabschiedeten CDU/CSU und FDP neue Rundfunkgesetze in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen, die die Zeitungsverlage mit ddvg-Beteiligung von Beteiligungen an privaten Hörfunksendern ganz bzw. weitgehend ausschließen sollten.
Rundfunkbeteiligungen (PDF-Dokument, 76 KB)
Daraufhin erklärten der niedersächsische Staatsgerichtshof im Jahre 2005 das entsprechende niedersächsische Gesetz und im Jahre 2008 das Bundesverfassungsgericht das hessische Gesetz für verfassungswidrig. Beide Gerichte stellten klar, dass die Grundrechte der wirtschaftlichen Betätigung sowie der Presse- und Rundfunkfreiheit auch für Parteien gelten. Die entsprechenden unternehmerischen Aktivitäten von SPD und ddvg waren und sind verfassungsgemäß. Oder mit den Worten von Verfassungsrichter a.D. Hans Hugo Klein: „Was wollen Sie, die SPD hatte doch schon immer Unternehmen, das kann man doch gar nicht verbieten“.
Weitere Informationen: