Unternehmenstransparenz

Unternehmenstransparenz

Die Transparenz des Unternehmens ist ein wichtiges Anliegen der ddvg und ihrer Gesellschafterin SPD.

Seit Mitte der 1990er Jahre wurde die stark verschachtelte Konzernstruktur des Unternehmens in eine übersichtliche 3-stufige Holding überführt.
Ab 2000 gibt es den jährlichen Geschäftsbericht der ddvg, der über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens informiert und alle Beteiligungen ausweist. Dort werden auch die Ausschüttungen des Unternehmens an seine Eigentümerin berichtet.

Seit Jahrzehnten informiert die Schatzmeisterin/der Schatzmeister der SPD auf Bundesparteitagen und in Rechenschaftsberichten über die Entwicklung des Unternehmensbereichs.

Bereits im Jahr 2000 hat die SPD von sich aus begonnen, mit dem Rechenschaftsbericht einen Anhang mit allen Beteiligungen zu veröffentlichen – so wie es im nunmehr revidierten Parteiengesetz Pflicht ist.

Rechenschaftsberichte der SPD

In einer Reihe von Ländern hat es in den letzten Jahren Initiativen gegeben, in den jeweiligen Landespressegesetzen (dort, wo das nicht schon immer der Fall war) eine Verpflichtung für Zeitungen zu verankern, von Zeit zu Zeit die Beteiligungsverhältnisse und damit die Identität ihrer Eigentümer offenzulegen. Die SPD hat diese Initiativen unterstützt bzw. selbst ergriffen.

Die ddvg ist für eine solche Beteiligungstransparenz. Sie sollte allerdings für alle Eigentümer gelten. Sonderregelungen nur für Parteiunternehmen sind verfassungsrechtlich fragwürdig.