Rundfunkbeteiligungen

Rundfunkbeteiligung

Die ddvg ist in einer Reihe von Bundesländern an Rundfunkveranstaltern beteiligt. Darunter ist nur eine Direktbeteiligung mit 9,2 Prozent bei RPR in Ludwigshafen. Alle anderen Beteiligungen sind indirekter Natur und liegen im niedrigen einstelligen Prozentbereich oder noch darunter. Bei diesen Sendern sitzt die ddvg weder mit am Tisch noch kann sie auf andere Weise Einfluss auf die Geschäftspolitik nehmen, weil sie von Verlagen gehalten werden an denen die ddvg wiederum nur beteiligt ist.

Übersicht Rundfunkbeteiligungen (PDF-Dokument, 76 KB)

Die Beteiligung fast aller Zeitungsverlage im Rundfunkbereich geht auf die Zulassung des privaten Rundfunks im Rahmen des Dualen Systems in den 1980er Jahren zurück. Seinerzeit schlossen sich Zeitungsverlage zusammen, um regionale Sender zu betreiben und sich so den Zugang zu den elektronischen Medien zu sichern. Eine Besonderheit gibt es in NRW: Dort sind die Verlage an Betriebsgesellschaften beteiligt, die nicht identisch sind mit den Rundfunkveranstaltern, sondern lediglich die Technik stellen.

Die lizenzrechtliche Zulassung von Rundfunkveranstaltern erfolgt in den Ländern nach Maßgabe der Landesmediengesetze. Alle diese Landesgesetze enthielten schon von Beginn an und völlig unumstritten besondere – von Land zu Land durchaus unterschiedliche – Bestimmungen, die die Zulassung politischer Parteien und/oder von ihnen abhängiger Unternehmen beschränken. Ziel dieser Regelungen ist es, den privaten Rundfunk vor einer Beherrschung durch eine politische Partei zu schützen.

Dieser Konsens wurde im Jahre 2000 von CDU und FDP aufgekündigt. Es begann eine politische und rechtliche Auseinandersetzung um die Rundfunkbeteiligungen der ddvg, die erst 2008 mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugunsten der ddvg beendet wurde.

Hessen unter Ministerpräsident Roland Koch machte im Dezember 2000 den Anfang, als kurz vor Weihnachten spätabends in der dritten Lesung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes mit einem Zusatzantrag ein Verbot der Vergabe von Rundfunklizenzen an Unternehmen beschlossen wurde, an denen Parteien direkt oder indirekt beteiligt sind. Die Länder Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen folgen mit Gesetzesänderungen gleicher oder ähnlicher Tendenz mit dem Ziel, direkte und indirekte Rundfunkbeteiligungen der ddvg auszuschließen oder doch zu erschweren.

Chronik eines Konflikts (PDF-Dokument, 27.8 KB)

Dass mit diesen Beteiligungen kein publizistischer Einfluss verbunden war und ist, wussten auch die Kritiker und haben das auch nie behauptet. Trotzdem wurde die Unterstellung genährt, sie seien eine Gefahr für die journalistische Unabhängigkeit der Sender, sei die „Parteiferne“ nicht garantiert, sei auch das Gebot der „Staatsferne“ des privaten Rundfunks nicht gesichert.

Viele politische Beobachter waren sich einig, dass es sich hier um eine Aktion mit dem Ziel handelte, der SPD und ihrer Gesellschafterin wirtschaftlich zu schaden. Auslöser war offenbar die 1999 beginnende Diskussion über illegale Spendenpraktiken der CDU. Hans Hugo Klein, früherer Bundesverfassungsrichter und CDU-Mitglied, formulierte dazu: „… das Fehlverhalten einer der beiden großen Volksparteien … hat …. das Bemühen ausgelöst, auch der anderen am Zeug zu flicken, nicht ganz ohne Erfolg, wie man inzwischen weiß.“. Und: „Man kann sich des Eindrucks eines konzentrischen (oder konzertierten) Angriffs auf die Medienbeteiligungen der SPD, jedenfalls soweit sie den Rundfunk betreffen, nicht erwehren.“ (Quelle: Morlok, von Alemann, Streit (Hrsg.) „Medienbeteiligungen politischer Parteien“, Baden-Baden 2004, S. 77 ff.)

Die Gerichte wiesen diesen Versuch schließlich zurück. 2005 erklärte der Staatsgerichtshof in Bückeburg die Verschärfung des niedersächsischen Gesetzes von 2003 und 2008 das Bundes-verfassungsgericht die hessische Regelung aus dem Jahr 2000 für verfassungswidrig.

Übereinstimmend sahen sie darin eine unzulässige, weil zu weit-gehende Einschränkung des verfassungsmäßigen Rechts von Parteien bzw. von mit ihnen verbundenen Unternehmen, die Grundrechte der Presse –und Rundfunkfreiheit zu nutzen.

SPD-Medienbeteiligungen verfassungskonform (PDF-Dokument, 43 KB)