Parteiunternehmen und Parteienfinanzierung
Die ddvg trägt als Unternehmen der SPD mit Ausschüttungen aus ihren Bilanzgewinnen zur Handlungsfähigkeit der Partei bei. Diese Ausschüttungen werden im Rechenschaftsbericht der SPD und im Geschäftsbericht der ddvg ausgewiesen.
Rechenschaftsberichte der SPD
Geschäftsberichte der ddvg
Übersicht über Ausschüttungen an die SPD (PDF-Dokument, 112.2 KB)
Ihr Beitrag zum Haushalt der SPD liegt in der Regel im Bereich eines einstelligen Prozentsatzes.
In der Vergangenheit ist von konservativer Seite immer wieder kritisiert worden, die Erträge aus dem Unternehmensbereich verschafften der SPD einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil. Sogar ein Verbot wirtschaftlicher Betätigung vor allem im Medienbereich ist immer wieder ins Gespräch gebracht worden.
Diese Argumentation ignoriert mehrere Tatsachen:
- Die Unternehmen der SPD stellen rechtmäßig erworbenes und teilweise durch Wiedergutmachung für während der NS- und SED-Zeit erlittenes Unrecht wiederbegründetes Vermögen dar. Ein vermeintlich damit verbundener Wettbewerbsvorteil bliebe selbst bei einem enteignungsgleichen Verbot erhalten, da das nicht entschädigungslos erfolgen dürfte. (Historie)
- Die Kehrseite der wirtschaftlichen Erfolge von heute sind die unternehmerischen Risiken, die sich z.B. in den 1970er und 1980er Jahren mit hohen Verlusten zeigten und getragen wurden – ohne jemals den vergleichsweise bequemen Weg einer Insolvenz zu beschreiten.
- Die Erträge aus dem Unternehmensbereich konnten den Wettbewerbsvorteil anderer Parteien bei privaten Spenden in vielen Jahren bei weitem nicht ausgleichen.
- Die Grundrechte gelten auch für Parteien, so die Freiheit zu unternehmerischer Tätigkeit genauso wie die Freiheit auch wirtschaftlich von der Presse- und Rundfunkfreiheit Gebrauch zu machen.Diese Position, die von fast allen Verfassungsrechtlern geteilt wird, ist auch von der Kommission zur Reform des Parteien-gesetzes eingenommen worden, die Bundespräsident Johannes Rau 2001 ihre Vorschläge vorgelegt hat. Download der Drucksache 14/6710 (PDF-Dokument, 460.4 KB) "Unterrichtung durch die Kommission unabhängiger Sachverständiger zu Fragen der Parteienfinanzierung - Empfehlung für Änderungen im Recht der Parteienfinanzierung"
Zuletzt hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung über die Rundfunkbeteiligungen von ddvg/SPD diesen Grundsatz ausdrücklich bestätigt.