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Freispruch für das Magazin "Cicero"

Bildmotiv "Cicero"

© Foto: picture-alliance / dpa

 

2005 hatte es aus einem geheimen Bericht des Bundeskriminalamts zitiert. Die Staatsanwaltschaft Potsdam leitete ein Ermittlungsverfahren gegen den Chefredakteur und den Autor ein. Die Redaktionsräume wurden durchsucht, eine Festplatte kopiert. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2007 unter Berufung auf Artikel 5 des Grundgesetzes: "Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige sind verfassungsrechtlich unzulässig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck diesen, die Person des Informanten zu ermitteln."

 

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