Hessisches Pressegesetz:
Der Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Pressegesetzes (Drs. 16/4393) wurde am 13.09.2005 von der Hessischen Landesregierung (CDU-Alleinregierung) eingebracht.
Das Gesetz wurde in der Form der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der 86. Sitzung des Landtages am 13.12.2005 mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und der Grünen beschlossen (Plenarprotokoll 16/86 Hessischer Landtag S. 5978ff., Aussprache ab S. 5971).
Stenografischer Bericht der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Pressegesetzes, 17.11.2005.
Änderungsantrag der SPD-Fraktion (Drs. 16/4473) vom 27.09.2005.
Betroffene Beteiligungen dd_vg.:
Offenlegungspflicht der Beteiligungsverhältnisse betrifft die Frankfurter Rundschau, an deren Verlag die dd_vg. 40% der Anteile hält.
Hessisches Privatrundfunkgesetz:
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes (Drucksache 15/1446) wurde am 25.07.2000 von der Hessischen Landesregierung bestehend aus CDU und FDP eingebracht.
Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP zur Medienbeteiligung von Parteien (Drs. 15/2200) vom 13.12.2000.
Dieser Änderungsantrag wurde in der Landtagssitzung am 19.12.2000 mit der Mehrheit der CDU- und der FDP-Fraktion, bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der SPD-Fraktion angenommen. Siehe Plenarprotokoll 15/61 S. 4186.
Nach zwei Änderungsanträgen der Fraktionen von CDU und FDP sowie von zwei Änderungsanträgen der Fraktion der Grünen wurde das Gesetz abgeändert durch Drs. 15/2000 am 19.12.2000 in dritter Lesung von der Landtagsmehrheit von CDU und FDP gegen die Stimmen der SPD und der Grünen beschlossen. Siehe Plenarprotokoll 15/61 S. 4173 ff., Abstimmung S. 4186.
Der komplette Beratungsvorgang im Hessischen Landtag (Gesetzentwurf, Änderungsanträge, Plenarprotokolle, und ausgefertigtes Gesetz im Gesetz- und Verordnungsblatt) kann in der Datenbank der Dokumente der Landesparlamente parlamentsspiegel.de nachgelesen werden.
Betroffene Beteiligungen:
Drei Unternehmen mit einer indirekten dd_vg.-Beteiligung von zusammengerechnet ca. 2,6% waren durch Anteile an Radio FFH betroffen. Nach Aufforderung der Medienaufsicht ist ein Zwangsverkauf der Anteile erfolgt.