Bremisches Landesmediengesetz: Gesetzgebungsverfahren
Antrag der CDU-Fraktion: Gesetzentwurf Bremisches Mediengesetzes (Drs. 12/249) vom 15.08.1988.
Die Bremische Bürgerschaft hat in der Plenarsitzung am 29.09.1988 den oben genannten Antrag der CDU-Fraktion in erster Lesung ohne Beratung in den nichtständigen Ausschuss Landesmediengesetz überwiesen. Siehe Plenarprotokoll 12/26, S.1607f.
Der nichtständige Ausschuss Landesmediengesetz hat am 18.11.1988 einen umfassenden Zwischenbericht und eine Beschlussempfehlung abgegeben (Drs. 12/355).
Die Bremische Bürgerschaft hat in der Plenarsitzung am 07.12.1988 über mehrere verschiedene Anträge, die mit dem Entwurf eines Landesmediengesetzes zusammenhängen, und den erwähnten Zwischenbericht mit Beschlussempfehlung des nichtständigen Ausschusses Landesmediengesetz beraten (u. a. 2. Lesung zum oben genannten Antrag der CDU-Fraktion). Der erwähnte Gesetzantrag der CDU-Fraktion (Drs. 12/249) wurde mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der FDP gegen die Stimmen der CDU von der Bürgerschaft abgelehnt. Der Antrag zu einem Mediengesetzentwurf der SPD (Drs. 12/335) wurde mit den Stimmen der SPD, der Grünen, der FDP sowie dem Abgeordneten Altermann von der DVU bei Stimmenthaltung der CDU unter Berücksichtigung eines Änderungsantrages des nichtständigen Ausschusses (Drs. 12/379) in erster Lesung beschlossen. Der Medienausschuss hat die Beratungen des Gesetzentwurfes (Drs. 12/335) fortgesetzt und der Bürgerschaft weiterhin Bericht erstattet.
Der komplette Beratungsvorgang in der Bremischen Bürgerschaft (Gesetzentwurf und Plenarprotokolle) kann in der Datenbank der Dokumente der Landesparlamente parlamentsspiegel.de nachgelesen werden.
Betroffene Beteiligungen:
Keine