In der Plenarsitzung des Brandenburgischen Landtags vom 29.04.1993 wurde der genannte Änderungsantrag der CDU-Fraktion (Drs. 1/1928) mehrheitlich abgelehnt. In derselben Sitzung wurde der Pressegesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses (Drs. 1/1878) nach zweiter Lesung in namentlicher Abstimmung mit 44 Ja-Stimmen, 33 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen vom Landtag beschlossen. Siehe Plenarprotokoll 1/68, S. 5332 – 5341.
Keine