Gesetzgebungsverfahren


Pressegesetz Brandenburg - BbgPG:

Entwurf eines Pressegesetzes (BbgPG) (Drs. 1/1287) eingebracht von der Landesregierung Brandenburg (SPD, FDP, Bündnis 90) am 18.06.1992.

 

Am 28.10.1992 wurde der Pressegesetzentwurf der Landesregierung in erster Lesung im Brandenburgischen Landtag diskutiert und die Überweisung in den Hauptausschuss beschlossen. Siehe Plenarprotokoll 1/55, S. 4058 – 4063.

 

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses zum Pressegesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 1/1287) vom 01.04.1993 (Drs. 1/1878). Der Ausschuss empfiehlt den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

 

 

Änderungsantrag der CDU-Fraktion (Drs. 1/1928) zum Pressegesetzentwurf der Landesregierung vom 28.04.1993. Die CDU-Fraktion beantragt eine Entschärfung der Offenlegungspflicht für Beteiligungsverhältnisse, indem nur Eigentümer und Mitgesellschafter angegeben werden sollen.

 

In der Plenarsitzung des Brandenburgischen Landtags vom 29.04.1993 wurde der genannte Änderungsantrag der CDU-Fraktion (Drs. 1/1928) mehrheitlich abgelehnt. In derselben Sitzung wurde der Pressegesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses (Drs. 1/1878) nach zweiter Lesung in namentlicher Abstimmung mit 44 Ja-Stimmen, 33 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen vom Landtag beschlossen. Siehe Plenarprotokoll 1/68, S. 5332 – 5341.

 

Der komplette Beratungsvorgang im Brandenburgischen Landtag (Gesetzentwurf, Änderungsanträge, Plenarprotokolle, ausgefertigtes Gesetz) kann in der Datenbank der Dokumente der Landesparlamente parlamentsspiegel.de nachgelesen werden.

 


Betroffene Beteiligungen dd_vg.:

Keine

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