Bayerisches Mediengesetz: Gesetzgebungsverfahren


Antrag einiger CSU-Abgeordneter im Bayerischen Landtag vom 09.10.2002 (Drs. 14/10342) an die Staatsregierung, Vorschläge vorzulegen mit dem Ziel der vollständigen Nichtbeteiligung politischer Parteien an Rundfunkanbietern.

Antrag einiger CSU-Abgeordneter im Bayerischen Landtag vom 09.10.2002 (Drucksache 14/10343) an die Staatsregierung, geeignete Maßnahmen für mehr Transparenz von Printmedien hinsichtlich jeglicher Kapitalbeteiligung der Parteien zu schaffen.

Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung vom 22.01.2003 (Drs. 14/11367) bezüglich des o. g. Antrages einiger CSU-Abgeordneter Zustimmung.

Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung vom 22.01.2003 (Drs. 14/11366) bezüglich des o. g. Antrages einiger CSU-Abgeordneter Zustimmung.

Der komplette Beratungsvorgang im Bayerischen Landtag (Gesetzentwurf, Änderungsanträge, Plenarprotokolle) kann in der Datenbank der Dokumente der Landesparlamente parlamentsspiegel.de nachgelesen werden.

Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes (Drs. 14/12033) vom 27.03.2003.

Plenarprotokoll (14/113) 1. Lesung des Gesetzentwurfes der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes im Bayerischen Landtag am 03.04.2003.

Beschluss des Bayerischen Landtages des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes (Drs. 14/13077) vom 09.07.2003.

Der betreffende § 2 des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes wurden am 09.07.2003 nach zweiter Lesung mit den Stimmen der Fraktionen der CSU und der Grünen gegen die Stimmen der Fraktion der SPD verabschiedet. Siehe Plenarprotokoll 14/121 S. 8977.

Der komplette Beratungsvorgang im Bayerischen Landtag (Gesetzentwurf, Plenarprotokolle) kann in der Datenbank der Dokumente der Landesparlamente parlamentsspiegel.de nachgelesen werden.

Betroffene Beteiligungen:

Die über die Zeitungsverlage gehaltenen mittelbaren Rundfunk-Beteiligungen der dd_vg. fallen unter die Bestandsschutz- und Geringfügigkeitsklauseln des Gesetzes.

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