Dr. Ralf Poscher ist Professor am Lehrstuhl für öffentliches Recht, Rechtssoziologie und Rechtsphilosophie an der Ruhr-Universität Bochum
Prof. Dr. Ralf Poscher war im Verfahren über den Normenkontrollantrag von 63 Mitgliedern des niedersächsischen Landtags auf Überprüfung § 6 Abs. 3 Satz 2 – 4 NMedienG hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit der Niedersächsischen Verfassung der Verfahrensbevollmächtigte.
Der Niedersächsische Staatsgerichtshof verwarf am 06.09.2005 einen Passus in der von der CDU-FDP-Regierung unter Ministerpräsident Christian Wulff beschlossenen Neuregelung des Mediengesetzes, wonach die Beteiligung von Parteien an Rundfunkanstalten auf zehn Prozent begrenzt wurde:
„§ 6 Abs. 3 Satz 2 – 4 des Niedersächsischen Mediengesetzes i. d. F. vom 11. Dezember 2003 (GVBl. S. 423) ist mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG i. V. m. Art. 3 Abs. 2 NV unvereinbar und daher nichtig.“
Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 6. September 2005 zu Niedersächsischem Mediengesetz