Abstraktes Normenkontrollverfahren

Die SPD hat beim Bundesverfassungsgericht ein abstraktes Normenkontrollverfahren gegen das Hessische Privatrundfunkgesetz (HPRG) angestrebt. Das Gesetz verbietet die Vergabe von Radio-Lizenzen für Unternehmen, an denen Parteien bzw. von Parteien abhängige Unternehmen direkt oder mittelbar beteiligt sind – egal, wie klein ihr Anteil auch ist. Die SPD ist für Regelungen, die eine Beherrsschung von Radio-Unternehmen durch Parteien ausschließen, sie hält aber die hessische "Null-Lösung" für verfassungswidrig, weil

- der Landtag mit dem Umweg über das Medienrecht de facto Parteienrecht formuliert hat, was nur dem Bundestag zusteht (keine Landeskompetenz)

- dieses Gesetz allein die SPD bzw. Zeitungsverlage trifft, an denen die SPD-Medienholding dd_vg. beteiligt ist (getarntes Einzelfallgesetz)

- dieses Gesetz die Grundrechte der Parteien verletzt, vor allem das Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 GG) und Rede-/Pressefreiheit (Art. 5 GG).

Die SPD sieht in diesem Eingriff des Staates außerdem eine Verzerrung des bestehenden Parteienwettbewerbes sowie einen Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip.

Das HPRG wurde Ende 2000 von der Koch-Regierung novelliert. Als das Gesetz zum 31.12.2000 in Kraft trat, mussten drei Unternehmen sofort ihre Anteile an „Radio FFH“ verkaufen bzw. neu ordnen, weil die dd_vg. an ihnen beteiligt war (zusammengerechnet gab es eine mittelbare dd_vg.-Beteiligung in Höhe von ca. 2,6%).

Gesetzgebungsverfahren HPRG


Antrag beim Bundesverfassungsgericht von Prof. Dr. Joachim Wieland, LL. M.
Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des hessischen Privatrundfunkgesetzes
15. Juni 2003

Antrag

Das Verfahren ist noch offen (Aktenzeichen 2BVF4/03)

©  ddvg - a wegewerk site