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Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 14/142, Stenographischer Bericht, 142. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 17. Januar 2001

Antwort des Staatssekretärs Uwe-Karsten Heye auf die Fragen des Abgeordneten Klaus-Peter Willisch (CDU/CSU) (Drucksache 14/5065, Fragen 7 und 8) zur Aufwendung der Bundesregierung für Anzeigenwerbung:

„Welche Beträge hat die Bundesregierung seit Amtsantritt im Oktober 1998 für Anzeigenwerbung in Zeitungen und Zeitschriften, aufgeschlüsselt nach Ressorts, aufgewendet?
Wie hoch war dabei der Anteil der Aufwendungen, der für Anzeigen in Medien, an denen die Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH (DDVG) mindestens 10¼ % Eigentumsanteil hält oder eine sonstige wirtschaftliche Beteiligung der SPD mittelbar oder unmittelbar besteht?“ (Anlage 7, S.41)



Deutscher Bundestag, Drucksache 14/9300, 14. Wahlperiode
Berlin, den 13. Juni 2002

Beschlussempfehlung und Bericht des
1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes


„Der Untersuchungsauftrag lautet gemäß BT-Drs. 14/2139: Der Ausschuss soll klären, inwieweit Spenden, Provisionen, andere finanzielle Zuwendungen oder Vorteile direkt oder indirekt an

1. Mitglieder und Amtsträger der ehemaligen von CDU/CSU und FDP getragenen Bundesregierungen und deren nachgeordneten Behörden,

2. die die damaligen Bundesregierungen tragenden Parteien und/oder Fraktionen und deren Funktionsträger oder deren Beauftragte oder

3. sonstige Personen und Institutionen geflossen sind bzw. gewährt wurden, die dazu geeignet waren, politische Entscheidungsprozesse dieser Bundesregierungen und/oder deren nachgeordnete Behörden zu beeinflussen bzw. die tatsächlich politische Entscheidungsprozesse beeinflusst haben.“ (S.28)

Der überwiegende Teil der im Rahmen des Untersuchungsausschusses als unzulässig zurückgewiesenen Anträgen betrifft die Veröffentlichung der Vermögensbeteiligungen der SPD in ihren Rechenschaftsberichten. „Die Anträge sind im Wesentlichen mit der Begründung abgelehnt worden, dass es an konkreten tatsächlichen Anhaltspunkten für einen Verstoß der SPD gegen die nach dem Grundgesetz und dem Parteiengesetz bestehende Verpflichtung zur öffentlichen Rechenschaftslegung über Herkunft und Verwendung der Mittel und über das Vermögen fehle. Teilweise wurde auch auf eine entsprechende Prüfung des für den Vollzug des Parteiengesetz zuständigen Bundestagspräsidenten verwiesen.“ (S. 100)

Zur Saldierung der Dividendenausschüttung der Deutschen Druck und Verlagsgesellschaft mbH im Jahre 1997 mit Herstellungskosten des Willy-Brandt-Hauses hält der Bericht Folgendes fest:

„Nach Presseberichten in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 20. April 2000 und in der „Wirtschaftswoche“ vom 27. April 2000 soll die zu 100 % der SPD gehörende Deutsche Druck und Verlagsgesellschaft mbH (DDVG) im Jahr 1997 einen Bilanzgewinn von 36,5 Mio. DM erzielt und davon 18,4 Mio. DM als Dividende an die SPD ausgeschüttet haben.
Es wurde in diesem Zusammenhang der Vorwurf erhoben, die SPD habe nicht ordnungsgemäß Rechnung gelegt über Erträge, die sie aus ihren Unternehmensbeteiligungen erzielt habe. Der Rechenschaftsbericht 1998 der SPD
weise – trotz der Dividendenausschüttung der DDVG in Höhe von 18,4 Mio. DM – in der Rubrik Einnahmen aus Vermögen nur einen Betrag von 2,5 Mio. DM auf. Die von der SPD vorgenommene Saldierung der Erträge aus der Dividendenausschüttung mit den im selben Jahr angefallenen Herstellungskosten des Willy-Brandt-Hauses in Berlin sowie mit den Ausgaben des laufenden Geschäftsbetriebes habe nicht den Vorgaben des Parteiengesetzes entsprochen. Die SPD habe insofern gegen das Parteiengesetz verstoßen. Auch dieser Vorgang wurde von der mittelverwaltenden Behörde auf Verstöße gegen das Parteiengesetz hin überprüft. Der hierzu erfolgte Schriftverkehr der Behörde wurde durch den Untersuchungsausschuss beigezogen. Mit Schreiben vom 27. April 2000 wurde die SPD durch die Behörde aufgefordert, zu diesem Sachverhalt Stellung zu nehmen.“ (S. 252)

Die von der SPD-Schatzmeisterei eingesetzten unabhängigen Wirtschaftsprüfgesellschaften kommen beide zu dem Ergebnis, „dass die an der Rechnungslegung der SPD geübte Kritik ungerechtfertigt ist und der Rechenschaftsbericht der SPD für das Kalenderjahr 1998 den Vorschriften des Parteiengesetzes entspricht.“ (S. 253)

Vollständiger Text



Deutscher Bundestag, 15. Wahlperiode, Drucksache 15/1513, 05.09.2003

Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 25. August bis 5. September 2003 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Zur Unabhängigkeit des Bundesministers Wolfgang Clement beim Ministererlaubnisverfahren zur Übernahme der „Berliner Zeitung“

Abgeordneter Günter Nooke (CDU/CSU):

„Auf welche Weise sieht die Bundesregierung die Unabhängigkeit des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, bei der anstehenden Entscheidung im Ministererlaubnisverfahren zur Übernahme der „Berliner Zeitung“ – auch vor dem Hintergrund einer kürzlich erfolgten Zeitungsübernahme durch die zur SPD gehörenden Medienholding Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft (DDVG) – gewährleistet?“

Antwort des Staatssekretärs Dr. Alfred Tacke vom 26. August 2003:

„Die Bundesregierung sieht keine Anhaltspunkte dafür, dass die Unabhängigkeit des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, bei der Entscheidung über die beantragte Ministererlaubnis für den Erwerb der „Berliner Zeitung“ durch den Holtzbrinck-Verlag gefährdet sein könnte. Die Übernahme der „Frankenpost“, Hof, durch die Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft (DDVG) im Januar 2003 steht in keinem Zusammenhang mit dem Ministererlaubnisverfahren und hat keine Auswirkungen auf die Entscheidung über die Ministererlaubnis. Im Übrigen war Bundesminister Wolfgang Clement bei der Übernahme der „Frankenpost“ durch die DDVG weder auf Seiten der Unternehmen noch bei der Entscheidung des Bundeskartellamtes, mit der diese Fusion genehmigt wurde, persönlich beteiligt.“ (S. 35f.)

Vollständiger Text

(Die Übernahme von 100% der Anteile der Frankenpost durch die dd_vg. erfolgte aus kartellrechtlichen Gründen, um dem Süddeutschen Verlag die Aufnahme eines neuen Gesellschafters zu ermöglichen. Seit April 2005 hält die dd_vg. wieder einen Minderheitsanteil (35%).)



Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes


(vorgelegt von der Fraktion der FDP)

Deutscher Bundestag, Drucksache 15/3097, 15. Wahlperiode, 05.05.2004

„A. Problem
Die Beteiligung politischer Parteien an Medienunternehmen wird immer häufiger kritisch hinterfragt. So ist z. B. die SPD direkt oder indirekt an 14 Verlagen und 27 Hörfunkstationen beteiligt. Die Tageszeitungen, an denen die SPD derzeit beteiligt ist, erreichen insgesamt eine Auflage von über 2 Millionen.
In einem demokratischen Rechtsstaat kommt den Medien eine entscheidende Rolle bei der politischen Willensbildung der Bevölkerung zu. Die Medien haben darüber hinaus eine wichtige Aufgabe bei der Kontrolle staatlichen Handelns. Die Sicherung freier Medien ist eine Grundvoraussetzung für ein freiheitliches
Staatswesen. Aufgrund der Unabhängigkeit der Medien müssen sich die Parteien eine wirtschaftliche
Selbstbeschränkung auferlegen. Die Ausübung von politischer Macht und die kritische Bewertung des politischen Handelns durch die Medien gehören nicht in eine Hand. Besonders bedenklich ist es, wenn Parteibeteiligungen
an Zeitungen mit regionalem Monopol bestehen, da sich bei derartigen Monopolstellungen eine Parteibeteiligung besonders verzerrend auf die öffentliche Meinungsbildung auswirken kann.
Für den Leser ist nicht erkennbar, welches Medium zu welchem Anteil in der Hand einer einzelnen Partei ist. Hier fehlt jegliche Transparenz. Die Landespressegesetze sehen eine Offenlegungspflicht im Impressum nicht vor. Es zeigt
sich zudem, dass die im Parteiengesetz enthaltene Offenlegungspflicht für Besitzanteile von Parteien an Medien nicht ausreichend ist, um die Unabhängigkeit der Medien zu garantieren. Der Staat ist verpflichtet, Störungen der demokratischen Funktion der Presse wirksam zu begegnen.

B. Lösung
Der Gesetzentwurf regelt die wirtschaftliche Betätigung von Parteien im Bereich der Medien. Die Beteiligung an privaten Rundfunkunternehmen und meinungsbildenden Presseunternehmen wird künftig untersagt. Ausnahmen bestehen für solche Presseunternehmen, die erkennbar für deren politische Arbeit von Parteien eingesetzt werden oder die ausschließlich der Mitgliederinformation dienen. Für bereits bestehende Medienbeteiligungen werden Übergangsfristen vorgesehen.“

Vollständiger Gesetzentwurf



Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 15/124, Stenografischer Bericht, 124. Sitzung
Berlin, Freitag, den 10. September 2004

Themen u. a. Wettbewerbsbeschränkung und Pressefusionskontrolle:

Wolfgang Clement, ehemaliger Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit (SPD) schlägt eine Lockerung der Pressefusionskontrolle vor:

„ (...) Unser Ziel ist es, die Regelungen, die 1976 in Deutschland für die Presse eingeführt worden sind, den Bedingungen des 21. Jahrhunderts, also einer veränderten
Medienlandschaft und einem veränderten – wie es so schön heißt – Mediennutzungsverhalten, anzupassen. Es geht um die Verbesserung der ökonomischen Rahmenbedingungen zur Sicherung der Anbietervielfalt und zugleich der Meinungsvielfalt. (...)“ (S. 54)

Konkret fordert er, dass erstens die Umsatzschwellen, unter denen Zeitungsfusionen keiner Kontrolle bedürfen, moderat angehoben werden. Zweitens eine Erweiterung der Kooperationsmöglichkeiten sowie drittens, die „Altverlegerregelung“ gesetzlich zu verankern. Bei dieser Regelung geht es darum, dass ein zusätzlicher Gesellschafter über die Unabhängigkeit fusionierter Zeitungen wacht. (S. 55)

Beratung des Antrags der Abgeordneten Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP "Für eine Wiederherstellung der Wettbewerbsordnung in Teilen der deutschen Volkswirtschaft"
– Drucksache 15/3118 –


Rainer Brüderle, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag:

„Mit den vorgeschlagenen Regelungen zum Pressefusionsrecht soll die Fusionskontrolle ausgehebelt, das Kriterium der Marktbeherrschung über Bord geworfen und letztlich das Wettbewerbsprinzip für den Zeitungsmarkt ausgeschaltet werden. Für Ihr Vorgehen gibt es im Übrigen weder eine konjunktur- noch eine strukturpolitische Begründung. Es darf eine solche Begründung auch nicht geben. (...) Eines ist klar, Herr Clement: Sie sichern durch die Fusion keine Meinungsvielfalt. Meinungsvielfalt sichern Sie nur über einen funktionierenden Wettbewerb, über Wettbewerbsmärkte. Auch Ihre Behauptung, man könne zwischen wirtschaftlichen und publizistischen Interessen von Zeitungen trennen, ist schlicht nicht nachvollziehbar.
Wir alle wissen: Publizistische Selbstständigkeit kann kaum gewahrt werden, wenn sie nicht mit wirtschaftlichen Zielvorstellungen des Unternehmens gepaart ist und diesen entspricht. (...)
Ich möchte Sie herzlich bitten, Herr Clement: Hören Sie auf Ihren eigenen wissenschaftlichen Beirat! Hören Sie auf die Monopolkommission und hören Sie auf das
Bundeskartellamt! Dort arbeiten Leute, die etwas von Wettbewerbspolitik verstehen. Ignorieren Sie nicht einfach den Fachverstand der drei Institutionen! Ihr Beirat,
die Monopolkommission – sie wurde von der Regierung berufen – und das Bundeskartellamt warnen eindrücklich vor genau dem Ansatz, den Sie wählen. Er scheint
der leichtere Weg zu sein; aber er ist der falsche.“ (S. 56)


Erklärung von Hubertus Heil, seit 2005 Generalsekretär der SPD, zum Thema Pressefusionskontrolle

„(...) Wer glaubt, das Pressefusionsrecht so lassen zu können und damit Vielfalt zu erhalten, wird das Gegenteil erreichen. Sie werden erleben, dass das Zeitungssterben in Deutschland wieder losgeht. Genau das wollen wir nicht. Wir wollen redaktionelle Unabhängigkeit sichern, wir wollen Kooperationsmodelle schaffen, in deren Rahmen man beispielsweise bei Anzeigen, vielleicht auch in anderen Bereichen stärker zusammenarbeiten kann. Das ist in vielen Bereichen schon heute so. Wir wollen das rechtlich klar und verbindlich im Sinne von Rechtssicherheit im Gesetz festlegen. Es geht darum, in diesem Bereich Luft zu schaffen. (...)“
(S. 62)

Vollständiges Protokoll



Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 15/175, Stenografischer Bericht, 175. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 12. Mai 2005

Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP fordert eine wirtschaftliche Selbstbeschränkung von Parteien zur Sicherung der Unabhängigkeit der Medien:

„Daher sieht unser Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes vor, dass Parteien zukünftig nicht mehr an Rundfunk- und Presseunternehmen beteiligt sein dürfen. Bis zum Jahr 2009 sind Übergangsregelungen für den Abbau bestehender Beteiligungen – diese gibt es nur bei einer Partei – vorgesehen. (...) Ich appelliere an Sie, die Sozialdemokraten: Wenn Sie Ihre Beteiligungen an den Presseunternehmen freiwillig veräußerten, dann könnten wir uns den ganzen Spaß hier sparen. Sie sind diejenigen,
die einer problematischen Entwicklung weiterhin Vorschub leisten. Ich fordere Sie auf, selbst zu erkennen, welches Problem in der Beteiligung der SPD an Zeitungen besteht.“ (S. 146f.)

Vollständiges Protokoll

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