Bericht der Kommission unabhängiger Sachverständiger zu Fragen der Parteienfinanzierung - Empfehlungen für Änderungen im Recht der Parteienfinanzierung
Berlin, 18. Juli 2001
Die Kommission empfiehlt - neben vielen anderen Punkten - das Saldierungsgebot des Parteiengesetzes zu streichen, weil es der Forderung nach Transparenz der Finanz-/Ertragslage der Parteien zuwiderläuft.
„Bei den Einnahmen aus Vermögen und bei den Einnahmen aus Veranstaltungen, aus dem Vertrieb von Druckschriften und Veröffentlichungen und aus sonstiger mit Einnahmen verbundener Tätigkeit bestimmt das Parteiengesetz, dass der Reinertrag einzusetzen ist (§ 27 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 24 Abs. 2 Nrn. 4 und 5 PartG).
Dieses Saldierungsgebot ist der rechtliche Hintergrund der Kontroverse darüber, ob die SPD Erträge aus ihrem Vermögen, insbesondere aus den Beteiligungen, die sie durch ihre Hamburger Medienholding DDVG hält, verrechnen durfte mit Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrer neuen Parteizentrale in Berlin. Es ist nicht Aufgabe der Kommission, in der aktuellen Kontroverse Stellung zu beziehen. Sie hat Vorschläge für die künftige Rechtslage (de lege ferenda) zu unterbreiten.“ (S. 123)
Vollständiger Text
Deutscher Bundestag, Drucksache 14/6710, 14. Wahlperiode 19. Juli 2001
Unterrichtung durch die Kommission unabhängiger Sachverständiger zu Fragen der Parteienfinanzierung - Empfehlung für Änderungen im Recht der Parteienfinanzierung
Die Sachverständigen der Kommission:
Dr. Hedda von Wedel
Vorsitzende der Kommission
Ehemalige Präsidentin des Bundesrechnungshofes
Professor Dr. Ulrich von Alemann
Professor für Politikwissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Hans Günther Merk
Ehemaliger Präsident des Statistischen Bundesamts
Dr. Hans-Dietrich Winkhaus
Präsident des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln
Dr. Dieter Wunder
Ehemaliger GEW-Vorsitzender
„Die Kommission empfiehlt keine gesetzlichen Regelungen zur Begrenzung der unternehmerischen Tätigkeit von Parteien, auch nicht im Medienbereich. Ein etwaiger beherrschender Einfluss von Parteien auf die Presse aufgrund von Beteiligungen im Bereich der Printmedien wäre im Übrigen vorrangig mit den Mitteln und nach den allgemeinen Maßstäben des Kartellrechts und des Presserechts einzudämmen. Dass ein solcher Zustand derzeit von irgendeiner Partei in Deutschland erreicht wäre, ist nicht ersichtlich. Die Möglichkeit der Parteien, an der Entwicklung der neuen Medien teilzunehmen, insbesondere des Internet, sollte nicht beschnitten werden.“ (S. 45)
Vollständiger Bericht
Deutscher Bundestag, Drucksache 14/6711, 14. Wahlperiode (zu Drucksache 14/6710) 19. Juli 2001
Unterrichtung durch die Kommission unabhängiger Sachverständiger zu Fragen der Parteienfinanzierung
Bericht der Kommission unabhängiger Sachverständiger zu Fragen der Parteienfinanzierung
Gutachten zur Neuregelung des Rechts der Parteienfinanzierung von Universitätsprofessor Dr. Hans H. Klein, Professor Dr. Martin Morlok und Universitätsprofessor Dr. Lothar Streitferdt.
Vollständiger Bericht