Behauptet wird:

Behauptet wird: Die wirtschaftliche Betätigung von Parteien und in Sonderheit Medienbeteiligungen von Parteien sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Wahr ist:

Wahr ist, dass schon vor der Verabschiedung des Grundgesetzes Unternehmen der SPD wieder entstanden sind und in Kenntnis dieser Lage vom Grundgesetzgeber nicht in Frage gestellt wurden.

Wahr ist, dass das Bundesverfassungsgericht in seinen zahlreichen Urteilen zur Parteienfinanzierung hinreichend Gelegenheit hatte, etwas zur unternehmerischen Tätigkeit von Parteien zu sagen – hier aber offenbar nie ein Problem gesehen hat. Der Grund dafür ist einleuchtend: Die Grundrechte gelten eben auch für Parteien.

Wahr ist, dass der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Verfassungsrichter a.D. Prof. Hugo Klein dazu gesagt hat: „Was wollen Sie, die SPD hatte doch schon immer Unternehmen, das kann man doch nicht verbieten.“.

Wahr ist, dass die Kommission, die dem Bundespräsidenten 2001 ihre Vorschläge zur Reform des Parteiengesetzes vorgelegt hat, klipp und klar formuliert hat:

„Die Kommission empfiehlt keine gesetzlichen Regelungen zur Begrenzung der unternehmerischen Tätigkeit von Parteien, auch nicht im Medienbereich. Ein etwaiger beherrschender Einfluss von Parteien auf die Presse aufgrund von Beteiligungen im Bereich der Printmedien wäre im Übrigen vorrangig mit den Mitteln und nach den allgemeinen Maßstäben des Kartellrechts und des Presserechts einzudämmen. Dass ein solcher Zustand derzeit von irgendeiner Partei in Deutschland erreicht wäre, ist nicht ersichtlich. Die Möglichkeit der Parteien, an der Entwicklung der neuen Medien teilzunehmen, insbesondere des Internet, sollte nicht beschnitten werden.“

Mitglieder der Kommission waren Dr. Hedda von Wedel als Vorsitzende (Präsidentin des Bundesrechnungshofs), Professor Dr. Ulrich von Alemann (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf), Hans Günther Merk (Präsident a.D: des Statistischen Bundesamtes), Dr. Hans-Dietrich Weinkhaus (Henkel KgaA) und Dr. Dieter Wunder (ehem. Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft):

Die Arbeit der Kommission wurde von einem Beirat begleitet: Bundesaußenminister a.D. Hans-Dietrich Genscher, Dr. Uwe Günther, Bundeslandwirtschaftsminister a.D. Ignaz Kiechle, Dr. Günther Maleuda, Staatsminister a.D., Friedrich Vogel und Bundesjustizminister a.D. Dr. Hans-Jochen Vogel.

Die Arbeit der Kommission wurde ferner durch zwei juristische Gutachten von Professor Dr. Hans H. Klein (Richter des BverfG a.D., Universität Göttingen) und Professor Dr. Martin Morlok (Fernuniversität Gesamthochschule Hagen) unterstützt.

©  ddvg - a wegewerk site